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Stand: 17.03.2010
 
Studiengebühren
Ab dem Wintersemester 2007/2008 werden an der Universität des Saarlandes zusätzlich zum Sozialbeitrag und den Beiträgen der Studierendenschaft allgemeine Studiengebühren für alle grundständigen und konsekutiven Masterstudiengängen erhoben. Diese Einnahmen sollen zur Verbesserung von Lehre und Studium eingesetzt werden.

Studierende im ersten und zweiten Hochschulsemester bezahlen in grundständigen Studiengängen jeweils 300,00 € pro Semester. Für das weitere Studium sowie für konsekutive Masterstudiengänge werden 500,00 € pro Semester fällig.

Kommission zur Verteilung der Studiengebühren gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 Gebührenordnung

Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach Anhörung des Fakultätsrats das Dekanat unter paritätischer Beteiligung der Studierenden gem. § 4 Abs. 2 SHGG.

Mitglieder qua Amt: Dekan Univ.-Prof. Dr. Maximilian Herberger
  Prodekanin Univ.-Prof. Dr. Andrea Gröppel-Klein
  Studiendekan Univ.-Prof. Dr. Heinz Koriath
Studierendenvertreter: Frau Eva Bäppler
  Frau Christine Reimann
  Frau Derya Karatepe

 

Fachkoordinatoren

Zum Zweck des Qualitätsmanagements hat das Dekanat nach Anhörung des Fakultätsrats ausgehend vom Studiengangangebot der Fakultät die Fächer Recht und Wirtschaft festgelegt. Für die beiden Fächer wurde im Fakultätsrat jeweils ein Fachkoordinator gewählt. Gem. § 5 Abs. 3 der Gebührenordnung trägt der Fachkoordinator im Einvernehmen mit der Studiendekanin/dem Studiendekan die Verantwortung für die Studienorganisation, Studienfachberatung und Qualitätssicherung im entsprechenden Studienfach.

Fachkoordinator für das Fach Recht Univ.-Prof. Dr. Heinz Koriath
Fachkoordinator für das Fach Wirtschaft Univ.-Prof. Dr. Peter Loos

 

Leistungsbezogene Gebührenbefreiung

§ 4 Abs. 1 Gebührenordnung sieht vor, dass Studierende, die herausragende Leistungen erbringen, auf Antrag des Studiendekans bzw. des Studienbeauftragten von der Studiengebühr befreit werden können. Bis zu 5 % der Studierenden eines Studiengangs können befreit werden. Das Dekanat hat nach Anhörung des Fakultätsrats die Modalitäten wie folgt geregelt:

für die Abteilung Rechtswissenschaft  
für die Abteilung Wirtschaftswissenschaft  


Informationen
Gebührenordnung
Richtlinie zur Verwendung der Gebühren
Informationsseite der UdS zum Thema Studiengebühren

Anträge leistungsbezogene Gebührenbefreiung Abteilung Rechtswissenschaft
Antrag 1. Studienjahr
Antrag 2. Studienjahr
Antrag 3. Studienjahr
Antrag 4. Studienjahr
Antrag 9. und 10. Semester

Anträge leistungsbezogene Gebührenbefreiung Abteilung Wirtschafts-wissenschaft
Antrag

Aus Studiengebühren finanzierte Veranstaltungen & Maßnahmen
Abteilung Rechtswissenschaft
Abteilung Wirtschafts-wissenschaft

Vorschläge für die Verwendung von Studiengebühren
Abteilung Rechtswissenschaft
Abteilung Wirtschafts-wissenschaft