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Ab dem Wintersemester 2007/2008 werden an der Universität des Saarlandes zusätzlich zum Sozialbeitrag und den Beiträgen der Studierendenschaft allgemeine Studiengebühren für alle grundständigen und konsekutiven Masterstudiengängen erhoben. Diese Einnahmen sollen zur Verbesserung von Lehre und Studium eingesetzt werden.
Studierende im ersten und zweiten Hochschulsemester bezahlen in grundständigen Studiengängen jeweils 300,00 € pro Semester. Für das weitere Studium sowie für konsekutive Masterstudiengänge werden 500,00 € pro Semester fällig.
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Kommission zur Verteilung der Studiengebühren gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 Gebührenordnung
Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach Anhörung des Fakultätsrats das Dekanat unter paritätischer Beteiligung der Studierenden gem. § 4 Abs. 2 SHGG.
| Mitglieder qua Amt: |
Dekan Univ.-Prof. Dr. Maximilian Herberger |
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Prodekanin Univ.-Prof. Dr. Andrea Gröppel-Klein |
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Studiendekan Univ.-Prof. Dr. Heinz Koriath |
| Studierendenvertreter: |
Frau Eva Bäppler |
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Frau Christine Reimann |
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Frau Derya Karatepe |
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Fachkoordinatoren
Zum Zweck des Qualitätsmanagements hat das Dekanat nach Anhörung des Fakultätsrats ausgehend vom Studiengangangebot der Fakultät die Fächer Recht und Wirtschaft festgelegt. Für die beiden Fächer wurde im Fakultätsrat jeweils ein Fachkoordinator gewählt. Gem. § 5 Abs. 3 der Gebührenordnung trägt der Fachkoordinator im Einvernehmen mit der Studiendekanin/dem Studiendekan die Verantwortung für die Studienorganisation, Studienfachberatung und Qualitätssicherung im entsprechenden Studienfach.
| Fachkoordinator für das Fach Recht |
Univ.-Prof. Dr. Heinz Koriath |
| Fachkoordinator für das Fach Wirtschaft |
Univ.-Prof. Dr. Peter Loos |
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Leistungsbezogene Gebührenbefreiung
§ 4 Abs. 1 Gebührenordnung sieht vor, dass Studierende, die herausragende Leistungen erbringen, auf Antrag des Studiendekans bzw. des Studienbeauftragten von der Studiengebühr befreit werden können. Bis zu 5 % der Studierenden eines Studiengangs können befreit werden. Das Dekanat hat nach Anhörung des Fakultätsrats die Modalitäten wie folgt geregelt:
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| Anträge leistungsbezogene Gebührenbefreiung Abteilung Rechtswissenschaft |
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| Anträge leistungsbezogene Gebührenbefreiung Abteilung Wirtschafts-wissenschaft |
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| Aus Studiengebühren finanzierte Veranstaltungen & Maßnahmen |
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| Vorschläge für die Verwendung von Studiengebühren |
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