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Stand: 18.03.2010
 

Die Noten werden durch Aushang Anfang April 2010 am Schwarzen Brett des Juristischen Prüfungsamtes sowie auf dieser Internetseite bekannt gegeben!

Auf den Aushängen werden nur die Ergebnisse der Studierenden, die mit dem Studienabschluss 1. juristische Prüfung eingeschrieben sind, veröffentlicht. Studierende des Bachelorstudienganges "Wirtschaft und Recht" erfahren ihre Noten beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (über VIPA). Alle anderen Studierenden werden gebeten, ihre Klausur am Lehrstuhl des Klausurerstellers abzuholen!

 
1. Studienjahr
Veranstaltung Dozent Ergebnis-
liste
Datum Uhrzeit Hörsaal
Rechtsdurchsetzung Univ.-Prof. Dr. Matusche-Beckmann pdf anzeigen Fr 18.12.2009 16-18 AudiMax
Bürgerliches Vermögensrecht I Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Rüßmann pdf anzeigen Mo 01.02.2010 08-10 AudiMax
Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht I Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Rüßmann pdf anzeigen Mi 03.02.2010 18-20 AudiMax
Staatsrecht I (Organisatorischer Teil) Univ.-Prof. Dr. Wendt pdf anzeigen Fr 05.02.2010 08-10 AudiMax
Einführung in das juristische Denken und Arbeiten Univ.-Prof. Dr. Herberger pdf anzeigen Mo 08.02.2010 14-16 AudiMax
Strafrecht I Univ.-Prof. Dr. Koriath pdf anzeigen Mi 10.02.2010 08-10 AudiMax
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht Univ.-Prof. Dr. Koriath pdf anzeigen Fr 12.02.2010 14-16 AudiMax
 
2. Studienjahr
Veranstaltung Dozent Ergebnis-
liste
Datum Uhrzeit Hörsaal
Schuldrecht Univ.-Prof. Dr. Pahlow pdf anzeigen Di 02.02.2010 08-10 111+112
Europarecht I Univ.-Prof. Dr. Stein pdf anzeigen Do 04.02.2010 08-10 111+112
Strafrecht III Univ.-Prof. Dr. Momsen pdf anzeigen Fr 05.02.2010 12-14 AudiMax
Rechts- und Verfassungsgeschichte I Univ.-Prof. Dr. Chiusi pdf anzeigen Mo 08.02.2010 08-10 AudiMax
Juristische Methodenlehre Univ.-Prof. Dr. Koriath pdf anzeigen Mi 10.02.2010 14-16 AudiMax
Verfassungsprozessrecht Univ.-Prof. Dr. Wendt pdf anzeigen Do 11.02.2010 8-10 AudiMax
 
3. Studienjahr
Veranstaltung Dozent Ergebnis-
liste
Datum Uhrzeit Hörsaal
Zivilprozessrecht Univ.-Prof. Dr. Weth pdf anzeigen Mo 01.02.2010 08-10 111+112
Handelsrecht Univ.-Prof. Dr. Beckmann pdf anzeigen Mi 03.02.2010 12-14 111+112
Besonderes Verwaltungsrecht I (Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht) Univ.-Prof. Dr. Guckelberger pdf anzeigen Do 04.02.2010 12-14 111+112
Besonderes Verwaltungsrecht II (Baurecht) Univ.-Prof. Dr. Guckelberger pdf anzeigen Fr 05.02.2010 08-10 111+112
Verwaltungsprozessrecht Univ.-Prof. Dr. Guckelberger pdf anzeigen Di 09.02.2010 08-10 AudiMax
Rechtsvergleichung Univ.-Prof. Dr. Chiusi pdf anzeigen Do 11.02.2010 14-16 AudiMax
Strafrecht IV Univ.-Prof. Dr. Stuckenberg pdf anzeigen Fr 12.02.2010 08-10 AudiMax
 
Bitte beachten Sie:
  • Die Zulassung zu den Wiederholungsklausuren wegen krankheitsbedingter Nichtteilnahme an den Leistungskontrollklausuren ist nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attestes möglich.
  • § 2a Abs. 2 JAO ist so zu verstehen, dass die Wiederholung einer Leistungskontrollklausur nur möglich ist, wenn zuvor der erste Versuch erfolglos war, wobei die Teilnahme daran durch Abgabe des (evtl. auch leeren) Klausurbogens nachgewiesen sein muss. Dies ergibt sich aus dem Wort „wiederholen“, das einen erstmaligen – erfolglosen – Versuch voraussetzt. Die Verhinderungsregelung in Abs. 1 bezieht sich nur auf die regelmäßigen Leistungskontrollen am Ende einer Lehrveranstaltung und nicht auf die Wiederholungsklausuren oder Nachklausuren. Die Chance der Nachholung wegen Verhinderung besteht deshalb nur in einer Teilnahme an den Nachklausuren, wenn man die normale Leistungskontrolle versäumt hat.

Hinweis zum organisatorischen Ablauf der Ergebnisbekanntgabe:
Die Lehrstühle erfassen die Ergebnisse in einer Liste. Ist die Erfassung abgeschlossen, so übermitteln die Lehrstühle dem Juristischen Prüfungsamt diese Liste. Erst jetzt können die Ergebnisse offiziell vom Juristischen Prüfungsamt bekannt gemacht werden. Da viele Studierende ihre Klausur am Lehrstuhl des Klausurerstellers nicht mehr abholen, sind einige Lehrstühle dazu übergegangen, die Klausuren bereits herauszugeben, obwohl die Listen noch nicht an das Juristische Prüfungsamt übergeben wurden.

Weitere Informationen des Juristischen Prüfungsamtes