Die Praktikumsmöglichkeiten für deutsche Studierende waren in Frankreich bisher eher beschränkt, da dort meist vorab eine in Deutschland unübliche rechtliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Universität gefordert wird, mit der Versicherungs- und Haftungsfragen geregelt werden. Eine jetzt verfügbare Praktikumsvereinbarung („convention de stage“) schafft hier wesentliche Erleichterung, da sie von Herrn Prof. Dr. Autexier in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der Universität des Saarlandes auf französische Verhältnisse zugeschnitten wurde.
Studierende erhalten im Frankreichzentrum drei Exemplare des zweisprachig verfassten Vertrages (je eines für das Unternehmen, für den Studierenden und für das Frankreichzentrum). Diese werden für die Universität vom Leiter des Frankreichzentrums, von dem Unternehmen und von der Praktikantin/dem Praktikanten unterzeichnet.
Checkliste zur Praktikumsvereinbarung („convention de stage“):